WiGe | Wohnen in Gemeinschaft
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WiGeno eG

Die Genossenschaft WiGeno wurde am 29.07.2020, ein halbes Jahr vor dem Grundstückskauf im Januar 2021, gegründet. Nach dem Grundstückskauf konnte im folgenden Frühjahr mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die ursprünglich geplante Fertigstellung im Dezember 2022 wird sich aller Voraussicht nach durch die aktuellen wirtschaftlichen, pandemischen und geopolitischen Verwerfungen auf Februar 2023 verschieben.

 

Neben dem Erwerb von Wohnraum als Eigentum innerhalb der WiGe, wird durch die WiGeno die Möglichkeit genossenschaftlichen Wohnens eröffnet. 31 der 58 Wohnungen in der WiGe werden genossenschaftlich geführt. Drei Wohnungen konnte die WiGeno als mietpreisgebundenen Wohnraum über die L-Bank fördern. Diese drei Wohnungen sind damit 33 % unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermieten; die Laufzeit dieser Mietpreisbindung beträgt 30 Jahre.

 

Da auch für Genossenschaften gilt, dass 25 % Eigenkapital zum Bauen vorgewiesen werden müssen, sind für Nutzer*innen 25 % des Wohnungswertes als Einlage sowie ein Anteil am Tiefgaragenstellplatz notwendig.

 

Zurzeit sind alle Wohnungen der WiGeno eG belegt, was uns freut und stolz macht, wurde uns im Gründungsgutachten doch ein „ambitioniertes Ziel“ attestiert, da wir erst 12 Gründungsmitglieder waren und nur ca. die Hälfte der 31 Genossenschaftswohnungen belegt war. Die Genossenschaft zählt heute 48 Mitglieder, davon 8 investierende Mitglieder.

 

Wir freuen uns sehr über Menschen, die unsere neue Genossenschaft unterstützen möchten und sich als investierende Mitglieder in die WiGeno einbringen wollen.

 

Falls Sie in der Zukunft eine freiwerdende Wohnung nutzen möchten, können Sie bereits jetzt ordentliches Mitglied werden.

 

Nutzen Sie bitte hierzu das Kontaktformular.

Die Vorzüge genossenschaftlichen Wohnens:

  • Jedes Mitglied hat ein Nutzungsrecht, das ausschließlich an den Nutzungsvertrag und die Mitgliedschaft gebunden ist. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen.
  • Mitglieder sind entweder ordentliches Mitglied oder investierendes Mitglied und gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaft und haben ein weitgehendes Mitwirkungsrecht (Stimmrecht nach Person, nicht nach Kapitalanteil. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme).
  • Das Geld für Eintritt und Genossenschaftsanteil ist gut und sicher angelegt. Eine Genossenschaft wird von ihrem Prüfungsverband regelmäßig geprüft. Das Kapital einer Wohnungsgenossenschaft ist in Immobilien investiert.
  • Dauerhaft günstige Nutzungsgebühren, da die Genossenschaft im Sinne ihrer MitgliederInnen "denkt". Durch ehrenamtliche Selbstverwaltung und Selbsthilfe können laufende Kosten gesenkt werden.
  • Bei Veränderungen der Lebenssituation ist eine hohe Flexibilität gegeben: ein Wechsel in eine andere freiwerdende Wohnung ist möglich ebenso wie eine Eigenkündigung (vergleichbar mit einer Mietwohnung).  
  • Die Geschäftsguthaben sind vererbbar.

Die WiGeno eG ist Mitglied im Prüfungsverband PkmG e.V. Berlin (Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften, www.pruefungsverband.de) sowie im ZDK (Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften, www.zdk-hamburg.de).

 

Vorstand: Thomas Striemann, Nicole Striemann, Joachim Laubengeiger
Aufsichtsratsvorsitzender: Martin Völker
Amtsgericht Freiburg: GnR 700122

Satzung der WiGeno eG

Satzung der WiGeno eG
Satzung WiGeno_Fassung vom 16-07-22.pdf
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